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28.2.07

Meinungsfreiheit? Ja, Klar ...

Das Getöse hat 's jetzt geschafft. Der Routinevorgang zur Lockerung der Haftbedingungen von Ex-RAF-Mann Christian Klar wurde gestoppt (z.B. Netzeitung). Dabei ging es noch nicht mal um Bewährung oder Begnadigung, sondern um Vorabmaßnahmen, die vor Ende einer langen Haftzeit anscheinend gängig sind. Nachdem Klar 2009 auf Bewährung freikommen kann, wäre demnächst damit angefangen worden, langsam wieder eine Gewöhnung ans "draußen" vorzunehmen.

Das Grußwort und die darin geäußerte Kritik am Kapitalismus - und allein darauf berufen sich sämtliche empörten Stimmen, allein auf das Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz - ist Grund genug, die Vollzugslockerung fallenzulassen, ungeachtet der Meinung des Gutachters, der das Grußwort zwar "unklug" findet, aber auch der Meinung ist, dass Klar sich nicht mehr zum bewaffneten Kampf hingezogen fühlt. Der Stein des Anstoßes scheint dabei immer noch zu happig zu sein, als dass man ihn am Stück zitieren könnte. Mutig, mutig!

Lediglich in der Jungen Welt sind dann auch Stimmen zu lesen, die noch zu bedenken geben, dass Klar eigentlich nicht für seine Weltanschauung inhaftiert wurde, sondern für seine Taten. Stellenweise wird auch schon der Bundespräsident bedauert, man möchte nicht in seiner Haut stecken.

Und wirklich, der kann jetzt nur noch verlieren:
Begnadigt er Christian Klar, ist er unten durch, bei den lautesten Politikern und Medien jedenfalls, wie Opfer bzw. Hinterbliebene denken wird ja nur spekuliert, gehört habe ich zumindest eine echte Beteiligtenmeinung noch nicht.
Begnadigt er Christian Klar aber nicht, wird ihm auch keiner glauben, dass er sich nicht von dem Geschrei und der aktuellen Debatte hat beeinflussen lassen. Immerhin, schon sein Amtsvorgänger hat eine Begnadigung abgelehnt und es geht hier ja auch nicht wie bei Brigitte Monhaupt um die Freilassung auf Bewährung, sondern um die komplette Begnadigung.

Der Geruch, dass Klar jetzt ein politischer Gefangener ist, der aufgrund seines Standpunktes inhaftiert ist und bleibt, wird sich dann aber nur schwer abstreifen lassen, mindestens für die nächsten zwei Jahre, bis für Klar die Chance besteht, auf Bewährung freizukommen.

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