Die Gedanken sind frei ... Gedankenpolizei
Es hat ja ganz schön gerumpelt in den Medien, dass ausgerechnet jetzt, wo die ganze alte Chose mit Bewährung und Begnadigung ohnehin schon in der Presse war, Ex-RAF-Terrorist Christian Klar sich der Ansicht einiger zufolge (1) völlig unbelehrbar zeigt. Allerdings gehen die Meinungen dazu auch auseinander, wie der Überblick (2) der Netzeitung zeigt. Alle Betroffenheitsmedien schaffen es dabei nicht, das Grußwort, welches sich an die Rosa-Luxemburg-Konferenz richtet, mehr als satzweise zu zitieren. Dabei steht es - natürlich - sogar online in der Jungen Welt (3). Aber die ist wohl sicher auch nicht grade zitierfähig.
Wirklich aufregend an der ganzen Debatte ist für mich eins. Da steht nichts von Militanz, von bewaffnetem Kampf etc. Das sind lediglich Thesen, die sich gegen den aktuellen Lauf der Welt sperren - wie sie auch von vielen vielen anderen geäußert werden.
Nur weil jetzt der Autor dieses bestimmten Grußworts eine bestimmte Vergangenheit hat, wird ihm das Recht abgesprochen, sich seinen Blick auf die Welt zu bewahren? Wer das für einen "Aufruf zum Kampf gegen unsere Grundwerte" (Stoiber in (1)) hält und daraus ableitet, der Verfasser solcher Thesen dürfe aus dem Gefängnis nimmermehr freikommen, der bläst öffentlich zum Abgesang auf die Meinungsfreiheit
- und macht Klar dadurch erst, und erst recht zu dem, als was sich die RAF-Häftlinge immer sahen: Zu einem politischen Gefangenen, der nur inhaftiert ist, weil er eine missliebige Ansicht hat.
Wirklich aufregend an der ganzen Debatte ist für mich eins. Da steht nichts von Militanz, von bewaffnetem Kampf etc. Das sind lediglich Thesen, die sich gegen den aktuellen Lauf der Welt sperren - wie sie auch von vielen vielen anderen geäußert werden.
Nur weil jetzt der Autor dieses bestimmten Grußworts eine bestimmte Vergangenheit hat, wird ihm das Recht abgesprochen, sich seinen Blick auf die Welt zu bewahren? Wer das für einen "Aufruf zum Kampf gegen unsere Grundwerte" (Stoiber in (1)) hält und daraus ableitet, der Verfasser solcher Thesen dürfe aus dem Gefängnis nimmermehr freikommen, der bläst öffentlich zum Abgesang auf die Meinungsfreiheit
- und macht Klar dadurch erst, und erst recht zu dem, als was sich die RAF-Häftlinge immer sahen: Zu einem politischen Gefangenen, der nur inhaftiert ist, weil er eine missliebige Ansicht hat.
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