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11.11.07

Wenn die Daten Trauer tragen ...

So, nach dem heiteren Moment eben jetzt wieder in die mehr als harte Wirklichkeit.

Zum Beschluss der Aushöhlung der Grundrechte und insbes. Art. 10:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (R.I.P.)

am letzten Freitag wurde inzwischen schon genug geschrieben. Ich bin jetzt mal so frech und picke mir nur die Rosinen heraus, die mir in den letzten Tage noch besonders gefallen haben. Ansonsten bleibt der Trauerflor über dem Blog liegen, vllt. kommt noch die oder der ein oder andere zur AK Vorratsdatenspeicherung, der noch nicht seine Unterschrift zur Verfassungsklage abgegeben hat.


Und am Rande des Themas, der Polylux-Beitrag über Andrej H. und seine Lebensgefährtin Anna (die das annalist.noblogs.org schreibt) (via Fefe)

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